Information für alle Pächterinnen und Pächter zum Pachtvertrag
Liebe Gartenfreundinnen,
liebe Gartenfreunde,
nach anwaltlicher Beratung durch einen Fachanwalt für das Kleingartenrecht am 18.05.2021 informiert Sie Ihr Bezirksverband hiermit über die rechtlichen Regelungen zu Ihrem Pachtvertrag.
Bis zum 31.12.2017 war Ihr Kleingartenverein aufgrund des mit diesem geschlossenen Pachtvertrags direkter Vertragspartner für Ihr Pachtverhältnis. Nach Abschluss des Generalpachtvertrags zwischen der Stadt Celle und dem Bezirksverband Celle wurde der Bezirksverband alleiniger Pächter (Zwischenpächter) aller Kleingartenflächen in Celle. Dadurch ging Ihr mit dem Kleingartenverein geschlossener Pachtvertrag 1:1 auf den Bezirksverband über, sodass der Bezirksverband zu Ihrem Verpächter wurde. Im Generalpachtvertrag wurde vereinbart, dass die Kleingartenvereine zu Unterpächtern des Bezirksverbands werden. Da für die Erstellung der Unterpachtvertragsentwürfe etwas Zeit benötigt wurde, erteilte der Bezirksverband den Kleingartenvereinen zur Erhaltung ihrer Handlungsfähigkeit eine Verwaltungsvollmacht zum Abschluss von Pachtverträgen in Vertretung für den Bezirksverband. Nach Abschluss der Unterpachtverträge mit den Vereinen verlor die Verwaltungsvollmacht automatisch ihre Gültigkeit, sie ist sozusagen „untergegangen“. Die durch den Generalpachtvertrag auf den Bezirksverband übergegangenen Pachtverträge gingen durch den Abschluss der Unterpachtverträge mit den Vereinen wieder 1:1 auf die Kleingartenvereine über. Somit sind die Kleingartenvereine wieder alleinige und direkte Verpächter der Parzellen. Dies gilt unabhängig davon, wer im Pachtvertrag als Vertragspartner für die Pächterin/den Pächter genannt ist oder ob der Kleingartenverein die Parzelle in Vertretung für den Bezirksverband verpachtet hat.
Für Sie als Pächterin/Pächter ist wichtig zu wissen, dass ihr direkter Vertragspartner der Kleingartenverein und nicht der Bezirksverband ist. Für alle pachtrechtlichen Angelegenheiten sind allein die Kleingartenvereine zuständig. Alle Pachtverträge behalten ihre Gültigkeit. Dies gilt sowohl für die vor dem 31.12.2017 geschlossenen Verträge, als auch für die ab dem 01.01.2018 geschlossenen Verträge. Soweit Vereine mit „Altpächtern“ die alten Pachtverträge im beiderseitigen Einvernehmen auf die neuen Verträge umgestellt haben ist dies unschädlich. In diesen Fällen gilt der neue (umgestellte) Pachtvertrag. Die Vereine werden ihre Pachtverträge zeitnah so umstellen, dass sie eindeutig als Vertragspartner für neue Pächterinnen und Pächter erkennbar sind.
Gut Grün
Celle, den 25.05.2021
gez.
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Burkhard Balkenhol Peter Klose
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender
Hinweis:
Die Information steht unten als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.